Tipps zur Erschließung von Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung

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(Foto: aboutpixel.de © Astraios)

Weiterbildung und Personalentwicklung sind gerade in der Wirtschaftskrise nicht nur lohnende Investitionen, sondern eine unabdingbare Notwendigkeit. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer müssen sich an einem schwieriger werdenden Markt behaupten und so ständig am Ball bleiben, was Qualifikationsniveau und Fortbildung anbelangt. Entsprechende Maßnahmen werden auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene großzügig gefördert. Hier gilt es, die passenden Programme für Ihre Anforderungen zu nutzen  – lesen Sie, wo Sie starke Partner für Ihr Weiterbildungsprojekt finden und wie Sie in den Genuss der Förderungen kommen!

1. Länderebene: Bildungsschecks
Beschreibung: Mit den bundesweit einlösbaren Bildungsschecks fördert die Regierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung Beschäftigter. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen bis zu einer maximalen Beschäftigtenzahl von 249, in begründeten Ausnahmefällen auch Existenzgründer. Anfallende Kursgebühren, etwa für die Teilnahme an Seminaren, werden zur Hälfte und bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 500 Euro übernommen. Die Teilnahme an einer Beratung ist verpflichtend.
Die Vorteile: Der Kreis antragsberechtigter Personen ist im Vergleich zu anderen Programmen groß, so können auch Teilzeitbeschäftigte, Minijobber, Freiberufler und Angestellte von Zeitarbeitsfirmen bei Erfüllung der sonstigen Kriterien das Angebot nutzen. In der Beratung gibt es Hilfestellung bei der Wahl des Angebotes, die aber ansonsten frei ist: Ausgeschlossen sind lediglich Maßnahmen in Form von Einzelunterricht und Veranstaltungen mit Werbecharakter, z.B. bei Messen. Fernlehrgänge sind zulässig.

Wie komme ich dran? Personen und Unternehmen mit Wohn- oder Firmensitz in NRW wenden sich an eine autorisierte Beratungsstelle vor Ort, die die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen feststellt und bei der Antragstellung hilft. Andere Bundesländer arbeiten an vergleichbaren Programmen oder haben solche bereits umgesetzt – erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Ministerien für Arbeit und Soziales der Länder nach den Möglichkeiten.

2. Bundesebene: Die Programme des BMAS

Beschreibung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet eine Vielzahl von Programmen, die jeweils auf bestimmte Zielgruppen wie ältere Arbeitnehmer, Beschäftigte, Arbeitgeber oder Gründer  zugeschnitten sind. Weitere Initiativen wenden sich an  Jugendliche, Migranten, Träger oder Ausbildungsinstitutionen.
Die Vorteile: Weiterbildung wird generell gefördert, das Angebot geht weit über die Länderprogramme hinaus, die sich nur an Beschäftigte richten. Die einzelnen Initiativen sind individueller, spezifischer und zielgruppenorientierter, die Vernetzung ist durch zahlreiche regionale und lokale Kooperationspartner exzellent.

Wie komme ich dran? Die Förderungsseite des BMAS ist der richtige Ausgangspunkt für Ihre Suche nach dem passenden Programm. Von hier aus kommen Sie schnell zu dem Angebot, das am besten zu Ihnen passt. Über KURSNET, das Weiterbildungsnetzwerk der Bundesagentur für Arbeit, finden Sie rasch das richtige Angebot  unter den förderungsberechtigten Maßnahmen. Tipp: Nutzen Sie die Funktion, die Suche auf Bildungsgutschein-fähige Angebote zu beschränken!

3. Europäische Ebene: Das Förderprogramm Personalentwicklung des ESF am Beispiel Baden-Württemberg
Beschreibung: Gefördert werden Coachings zur systematischen Personalentwicklung in Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten und Coachings zur zielgruppenspezifischen systematischen Personalentwicklung in Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten.
Die Vorteile: Mit seiner maximalen Förderungshöhe von 8000 Euro ist das Programm eines der großzügigsten zur Förderung von Coachings, die so gezielt als Maßnahme zur Personalentwicklung genutzt werden können. In Coachings, Seminaren und Inhouse-Trainingsmaßnahmen stehen Praxisorientierung Anwendung des Gelernten im beruflichen Alltag im Vordergrund.

Wie komme ich dran? Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Voraussetzungen hinsichtlich Firmensitz und Beschäftigtenzahl erfüllen. Den Antrag können Sie direkt hier stellen. Das durchführende Beratungsunternehmen muss nach einem Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein – achten Sie stets auf Prädikate wie zum Beispiel das Gütesiegel ServiceQualität.

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